Rechts-Ratgeber

Geschäftsführerhaftung: Fünf Risiken, die Sie kennen sollten

Geschäftsführerhaftung: Fünf Risiken, die Sie kennen sollten

Die GmbH schützt das Privatvermögen – aber nicht den Geschäftsführer. Wo persönliche Haftung droht und wie Sie sich absichern.

Geschäftsführer haften der Gesellschaft gegenüber für jede Pflichtverletzung (§ 43 GmbHG). Besonders kritisch sind fünf Bereiche:

  1. Insolvenzverschleppung – der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
  2. Steuern und Sozialabgaben – hier haftet der Geschäftsführer persönlich gegenüber Finanzamt und Krankenkassen.
  3. Zahlungen nach Insolvenzreife – jede Zahlung kann zurückgefordert werden.
  4. Compliance-Verstöße – Datenschutz, Kartellrecht, Arbeitsschutz.
  5. Geschäfte ohne Gesellschafterbeschluss – bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

Eine D&O-Versicherung und eine saubere Dokumentation der Entscheidungen senken das Risiko erheblich.